Testpflicht & Testzentren
Seit dem 23. August gilt bei einer Inzidenz in Schleswig-Holstein von über 35 eine landesweite verschärfte Testpflicht ohne regionale Ausnahmen. Dann müssen alle Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) u.a. für folgende Bereiche vorlegen:
- Beherbergung (negatives Testergebnis bei Anreise (max. 48 Std. alter Antigen- oder PCR-Test, der bereits VOR Reiseantritt durchgeführt werden muss) und während des Aufenthalts ab Ankunft alle 72 Stunden).